Krisen- und Gesundheitsdienste

Unterstützung und Beratung bei plötzlichen Gesundheitsproblemen, psychischen Problemen oder nach Vergewaltigung.
Deutschland verfügt über eine umfassende medizinische Gesundheitsversorgung für alle Menschen, die eine Krankenversicherung haben. Rufen Sie in Notfällen die 112 an.

Für Menschen ohne eine gesetzliche oder private Krankenversicherung gibt es Ausnahmeregelungen. Für Geflüchtete besteht zum Beispiel ein Anspruch auf eingeschränkte medizinische Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz.


In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Menschen, die in Deutschland gemeldet sind.

Nothilfe bei plötzlichen Gesundheitsproblemen

112 bei akuten, möglicherweise sogar lebensbedrohlichen Notfällen

Bei zum Beispiel starken Brustschmerzen, Atemnot, Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen, plötzlichen Krämpfen, erheblichen Körperverletzungen oder Verdacht auf Knochenbruch rufen Sie mit der Nummer 112 den Rettungsdienst.

Dieser Notruf ist kostenfrei rund um die Uhr erreichbar.


116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der Sie bei plötzlichen Gesundheitsproblemen berät


In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie die 116117 – die bundesweite Nummer für den Bereitschaftsdienst, auch Notdienst genannt. Dies ist die Anrufzentrale des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der Sie an Bereitschaftsdienstpraxen verweist, die Sie dann gegebenenfalls aufsuchen können. In einigen Fällen kommt ein ärztlicher Bereitschaftsdienst zu Ihnen nach Hause – dann, wenn Ihr Gesundheitszustand es Ihnen nicht ermöglicht, in eine Praxis zu kommen oder die betreffende Bereitschaftspraxis nicht besetzt ist. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist in ganz Deutschland verfügbar.
Anrufe sind kostenfrei und rund um die Uhr möglich.

Medizinische Kosten

Jeder Mensch, der in Deutschland gemeldet ist, muss sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer krankenversichert ist, zahlt normalerweise keine oder nur einen kleinen Teil der Behandlungskosten.


Für Geflüchtete besteht ein Anspruch auf medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und -status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus.


Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und ernsthaften Gesundheitsbeschwerden kann sich jede*r in Deutschland an eine Arztpraxis oder eine Zentrale Notaufnahme wenden (unabhängig von einer Krankenversicherung).


Hilfe bei unklarer oder keiner Krankenversicherung bieten in vielen Bundesländern sogenannte Clearingsstellen.

Übersicht zu Clearingstellen.

Unterstützung für Betroffene sexueller und häuslicher Gewalt

Wenn Sie körperliche Verletzungen oder sexuelle Gewalt erfahren haben, ist es wichtig, möglichst schnell eine medizinische Versorgung aufzusuchen.


Eine gerichtsfeste Dokumentation der Verletzungen und vertrauliche Spurensicherung nach sexueller Gewalt bieten viele Zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser, rechtsmedizinische Untersuchungsstellen oder Gewaltschutzambulanzen. Eine Dokumentation und vertrauliche Spurensicherung ist auch ohne eine polizeiliche Anzeige möglich (§ 27 Absatz 1 SGB V). Die Umsetzung ist allerdings regional unterschiedlich und viele Untersuchungsstellen (Krankenhäuser) wünschen eine polizeiliche Anzeige. Behandelnde Ärzt*innen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen z.B. an die Polizei weitergeben. Dadurch kann die Person grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie die Dokumentation ihrer Verletzungen nutzen will. Wenn es zum Strafverfahren kommt, kann das Gericht per Beschluss allerdings die Herausgabe der Unterlagen verlangen.


Eine Liste zu rechtsmedizinischen Untersuchungsstellen finden Sie unter ODABS.


Es gibt außerdem den Anspruch auf zeitnahe Hilfe bei psychischen Beschwerden nach häuslicher / sexueller Gewalt. Psychosoziale oder psychotherapeutische Hilfe bieten Traumaambulanzen.


Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden, wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt oder wählen Sie den Notruf der Feuerwehr 112. Sie erreichen die Telefonseelsorge rund um die Uhr und kostenfrei.

Krisendienste

Die Telefonseelsorge bietet Menschen in schwierigen Lebenssituationen und Krisen Hilfe und Unterstützung im Bereich der psychischen Gesundheit. Die Telefonseelsorge bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gedanken, Gefühle und Situation mit geschulten Freiwilligen vertraulich zu besprechen.

Die Krisenberatung wird auf Deutsch angeboten. Die Beratung ist kostenlos und anonym.

Die Telefonseelsorge
0800 111 0111

0800 111 0222

116 123

Die Anrufe sind kostenfrei rund um die Uhr möglich.


Online-Beratung
Sie erreichen die Telefonseelsorge per Mail und Chat unter:

TelefonSeelsorgeexternal link icon

0800 111 0550 Elterntelefon

Das Elterntelefon berät bei Krisen in der Familie und Überforderung. Alle Anrufe sind kostenfrei. Beratungen finden überwiegend auf Deutsch statt.

Das Elterntelefon

0800 111 0550

Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag bis 19:00 Uhr

116 111 Kinder- und Jugendtelefon

Das Kinder- und Jugendtelefon berät Kinder und Jugendliche in herausfordernden Situationen und persönlichen Krisen. Alle Anrufe sind kostenfrei. Beratungen finden überwiegend auf Deutsch statt.

Das Kinder- und Jugendtelefon

116 111

Montag - Samstag von 14-20 Uhr.

Notausgang
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